§14a (EnWG) einfach erklärt


Die Integration von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Batteriespeichern stellt einen wesentlichen Faktor für die Erreichung einer klimaneutralen Zukunft dar. Aktuell ist das Stromnetz jedoch noch nicht ausreichend auf den raschen Anstieg dieser Verbraucher vorbereitet, die potenziell hohe Strommengen gleichzeitig nachfragen können.

Um zu gewährleisten, dass die Adoption von Elektroautos und Wärmepumpen nicht behindert wird, kann der Netzbetreiber die Stromzufuhr zeitlich limitiert regulieren, um Engpässe zu vermeiden. Dies trägt zur Erhöhung der Flexibilität im Stromnetz bei und unterstützt eine effiziente Energieverteilung.

Welche Anlagen sind von der Neuregelung gemäß §14a des EnWG betroffen?

Betroffen sind alle Neuanlagen mit einer Leistung ab 4,2 kW, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und durch den Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurden. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen.

Kernpunkte von §14a EnWG sind:

Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen: Dieser Abschnitt ermöglicht es, Verbrauchseinrichtungen wie Elektrofahrzeug-Ladestationen so zu steuern, dass sie zu Zeiten hoher Netzbelastung weniger und zu Zeiten geringerer Netzbelastung mehr Strom verbrauchen. Dies hilft, die Netzstabilität zu gewährleisten und Spitzenlasten zu vermeiden.

Anreize durch Netzentgelte: Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können unter Umständen von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn sie ihre Verbrauchseinrichtungen entsprechend den Anforderungen des Netzbetreibers steuerbar machen. Dies bietet ein finanzielles Anreizsystem, um in intelligente Ladeinfrastrukturen zu investieren, die flexibel auf Netzsignale reagieren können.

Zusammenarbeit mit Netzbetreibern: Für die Umsetzung ist eine enge Kooperation zwischen dem Betreiber der Ladeinfrastruktur (DIGITROL) und dem zuständigen Netzbetreiber notwendig. Dies beinhaltet typischerweise die technische Integration und die Einhaltung bestimmter Vorgaben und Standards, die eine reibungslose Steuerbarkeit gewährleisten.

Technische Anforderungen und Datenschutz: Die technische Ausführung solcher Systeme muss nicht nur effizient, sondern auch sicher im Hinblick auf Datenübertragung und Datenschutz sein.

Für uns bedeutet dies, dass bei der Planung und Installation von Ladeinfrastrukturen in Immobilien streng darauf geachtet wird, dass unsere Lösungen diesen neuen Anforderungen gerecht werden.

14A: Mit DIGITROL profitieren Sie stets von optimaler Vorbereitung und fortschrittlicher Lösungskompetenz!

Ihr Torsten Urbanek