Im Zeichen der Fairkehrswende: Aktuelle Regelungen


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…und Zukunftsaussichten für die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen

Die Verkehrswende ist in vollem Gange, und mit ihr rückt die Elektromobilität immer stärker in den Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Notwendigkeit, eine umfassende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu schaffen, ist unbestritten. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten derzeit für den Ausbau dieser Infrastruktur, insbesondere im Gebäudebestand? Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen und werfen einen Blick auf die zukünftigen Entwicklungen.

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie und ihre Auswirkungen

Ein wesentlicher Baustein der europäischen Klimaschutzinitiativen ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die neue Anforderungen an den Verkehrssektor sowie den Gebäudebestand stellt. Ein zentrales Element dieser Richtlinie betrifft die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Wohngebäuden. Gemäß der Neuregelung müssen neue sowie zu sanierende Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen eine Vorverkabelung für jeden Stellplatz vorweisen. Dies erleichtert die nachträgliche Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge erheblich. Zudem sieht der Entwurf der EPBD vor, dass für jede Wohnung mindestens zwei Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen sollen.

Wachsendes Interesse und Herausforderungen

Das Interesse an einer solchen Infrastruktur ist groß. Sowohl Mieter als auch Eigentümer zeigen vermehrt den Wunsch nach Lademöglichkeiten in direkter Nähe ihres Wohnortes. Die Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte ist jedoch oftmals mit hohen Investitionskosten verbunden, insbesondere wenn umfangreiche Leitungsarbeiten in privaten Gebäuden notwendig sind. Steuerrechtliche Hürden tun ihr Übriges, um den Ausbau zu verlangsamen. Trotz der Herausforderungen ist der Wille zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bei vielen Gebäude- und Wohnungseigentümern vorhanden.

Förderung und Unterstützung durch den Masterplan Ladeinfrastruktur II

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung 2022 konkrete Ziele formuliert, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern voranzutreiben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den strukturellen Besonderheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Schlüsselaspekt ist die Schaffung von Anreizen, beispielsweise durch steuerliche Entlastungen ähnlich denen bei der Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Auch wenn die direkte Förderung von Wallboxen ausgelaufen ist, wird überprüft, inwieweit eine Unterstützung für die Aufwertung der elektrischen und digitalen Infrastruktur in Gebäuden möglich ist.

Gesetzliche Regelungen vereinfachen den Ausbau

Das Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 Nr. 2) und das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 554) haben die rechtlichen Voraussetzungen für den Einbau privater Lademöglichkeiten in Wohngebäuden vereinfacht. Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge auf eigene Kosten, ohne dass die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist. Weiterhin schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor, dass bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sowie bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen Leerrohre für eine einfache Nachrüstung von Ladestationen eingebaut werden müssen. Auch die Installation eines zusätzlichen Stromzählers für E-Ladestationen und intelligenter Messsysteme (dynamisches Lastmanagement) ist gesetzlich vorgesehen.

Ausblick

Die Elektromobilität ist ein zentraler Baustein der Verkehrswende und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Förderkonzepte sind wichtige Schritte, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland voranzutreiben. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Maßnahmen und Regelungen folgen werden, um den Weg für eine nachhaltige und umfassende Ladeinfrastruktur zu ebnen.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen ergeben sich durch diese Entwicklungen neue Möglichkeiten und Herausforderungen. Als Experte im Bereich der E-Mobilität steht DIGITROL bereit, Sie bei der Planung, Installation und dem Betrieb von Ladeinfrastrukturen zu unterstützen und gemeinsam die Verkehrswende aktiv mitzugestalten.

Ihr Torsten Urbanek